
ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE
Infos zur zweiten Zahlungsdiensterichtlinie – PSD2
Einheitliche Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen
Am 14. September 2019 wird die sogenannte "zweite Stufe" der Umsetzung der "Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)" wirksam. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen sowie die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Europäischen Wirtschaftsraum. Damit wird das Online-Banking noch sicherer. Außerdem wird dritten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit gegeben, Ihnen neue Services anzubieten. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen, diese werden von uns bereits ab dem 11. September 2019 umgesetzt.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
- Zukünftig müssen Sie sich beim Login im Online-Banking und beim Abruf von Umsatzinformationen regelmäßig mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren (PIN & TAN / Freigabe über die SecureGo plus-App) im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung legitimieren
- Sie können den Zugriff Dritter Zahlungsdienstleister auf Ihre Kontoinformationen einsehen und verwalten
Änderungen durch die PSD2:
Änderung bei Anmeldung und Umsatzabfrage im Online-Banking
Zukünftig werden Sie mindestens alle 90 Tage bei der Anmeldung im Online-Banking zu einer starken Kundenauthentifizierung aufgefordert. Das bedeutet, dass Sie neben dem VTB-NetKey bzw. Alias und der PIN eine TAN eingeben / eine Freigabe über die SecureGo plus-App vornehmen müssen.
Beim Abruf von Umsatzinformationen älter als 90 Tage trifft dies ebenso zu.
Transaktionen müssen weiterhin jedes Mal mittels TAN / Freigabe über die SecureGo plus-App bestätigt werden.
Zugriffsverwaltung im Online-Banking: Drittanbieter steuern
Grundsätzlich dürfen dritte Zahlungsdienstleister nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung auf Ihre Kontodaten zugreifen. Ihre Zustimmung gilt erst als erteilt, wenn Sie die vom Drittanbieter bei Ihrer Bank angeforderten Informationen mit einer starken Kundenauthentifizierung bestätigt haben. Zudem muss der Drittanbieter bei der nationalen Aufsichtsbehörde registriert sein und sich gegenüber der Bank legitimieren können. Für einen weiteren Kontozugriff benötigt der Drittanbieter nach spätestens 90 Tagen erneut Ihre vorherige Zustimmung mittels starker Kundenauthentifizierung.
Mit der Zugriffsverwaltung im Online-Banking im Bereich "Service > Konten und Verträge > Zugriffsverwaltung" können Sie jederzeit kontrollieren, welchen Drittanbieter Sie berechtigt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen. Ihnen stehen diese Daten bis 180 Tage rückwirkend zur Verfügung. Die Zugriffsverwaltung im Online-Banking ist wie folgt strukturiert:
- Verfügbarkeitsabfragen,
- Kontoinformationsabfragen und
- Zahlungsauslösungen.
Strukturierung der Zugriffsverwaltung
In diesem Bereich im Online-Banking sehen Sie, welche Berechtigungen Sie dritten Zahlungsdienstleistern gegeben haben. Wenn dritte Zahlungsdienstleister Ihre Berechtigung genutzt haben, ist das hier auch aufgelistet.
Nutzung von Zahlungsverkehrs-Tools eines Drittanbieters:
Auch nach Einführung der PSD2 können Sie diverse Dritt-Software zur Verwaltung Ihrer VTB-Konten nutzen vorausgesetzt der Drittanbieter hat seine Software bereits auf den neuen Standard angepasst. Gegebenenfalls ist es erforderlich, dass Sie Ihre Konten im Tool des Drittanbieters neu einrichten müssen. Bei Problemen kontaktieren Sie bitte zu erst den Anbieter der Dritt-Software.