Hinweise zur Jahressteuerbescheinigung

Jahressteuer 2018

JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG

Hinweise zur Jahressteuerbescheinigung

1. Jahressteuerbescheinigung

Die Jahressteuerbescheinigung wird automatisch und kostenfrei allen Kunden in den elektronischen Postkorb im Onlinebanking eingestellt oder in Ausnahmefällen postalisch zugesendet.

Die Jahressteuerbescheinigung für das aktuelle Kalenderjahr wird Ihnen bis spätestens April des nachfolgenden Kalenderjahres zur Verfügung gestellt.

Sollten bei Ihnen keine steuerpflichtigen Erträge angefallen sein, wird Ihnen keine Steuerbescheinigung zugesendet. 

Bitte überprüfen Sie zur korrekten Erstellung des Dokuments im Onlinebanking Ihre hinterlegte Anschrift, welche Sie ebenfalls unter Service und Verwaltung finden.

2. Freistellungsauftrag

Allgemein

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer beantragen. Sofern Sie rechtzeitig einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen, bleiben Zinsen und Kapitalerträge bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner vom Steuerabzug befreit.

Falls Sie bei verschiedenen Banken einen Freistellungsauftrag hinterlegt haben, beachten Sie bitte, dass die freigestellten Kapitalerträge zusammengerechnet die Höhe von 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner nicht überschreiten.

A - Bei Einzelveranlagung für klassische Produkte (z.B.: VTB Festgeld, VTB Tagesgeld)

Sie finden in Ihrem persönlichen Bereich (oben rechts im Online Banking auf Ihren Namen klicken – dann öffnet sich ein Auswahlmenü) die Rubrik Steuern > Freistellungsauftrag in der Sie die Möglichkeit haben Ihre Daten zu hinterlegen.

B - Bei gemeinschaftlicher Veranlagung klassische Produkte (z.B.: VTB Festgeld, VTB Tagesgeld)

Sie finden in Ihrem persönlichen Bereich (oben rechts im Online Banking auf Ihren Namen klicken – dann öffnet sich ein Auswahlmenü) die Rubrik Steuern > Freistellungsauftrag in der Sie die Möglichkeit haben Ihre Daten zu hinterlegen.

3. NV-Bescheinigung

Wenn Sie bei Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt haben und Ihre Kapitalerträge für das aktuelle Kalenderjahr von der Abgeltungssteuer befreit sind, senden Sie uns diese bitte im Original an unsere Postanschrift bis zum 15. Dezember diesen Jahres zu.

Ihre NV Bescheinigung können Sie in Ihrem Postfach im Onlinebanking-Bereich jederzeit einsehen.

Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass NV-Bescheinigungen nach Ablauf der o.g. Frist nicht mehr nachträglich für das aktuelle Kalenderjahr erfasst werden können. Auch eine rückwirkende Erfassung von Freistellungsaufträgen oder NV-Bescheinigungen im Folgejahr für das vorherige Kalenderjahr können nicht berücksichtigt werden.