Was ist ein Einlagensicherungsfonds?

Einlagensicherung

EINLAGENSICHERUNG

Was ist ein Einlagensicherungsfonds?

Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsunternehmen innerhalb der EU sind nach den nationalen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzen verpflichtet, die Kundeneinlagen durch die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung abzusichern. Ein Einlagensicherungsfonds dient der Absicherung der Einlagen der Kunden für den Fall, dass beispielsweise eine Bank insolvent wird. Es gibt in vielen Ländern sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Einlagensicherungseinrichtungen. Wenn ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird, ersetzen die Einlagensicherungseinrichtungen den Anlegern ihre Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe. Als deutsche Zweigniederlassung der VTB Bank (Europe) SE i.L. gehört die VTB Direktbank der Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an.

Der deutsche Einlagensicherungsfonds gilt für die VTB Direktbank.

Details dazu entnehmen Sie unserem Informationsblatt zum Schutz von Einlagensicherung.

Schutzumfang

Die Kundeneinlagen sind bei der VTB Direktbank durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert.

Die VTB Bank (Europe) SE i.L., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie z. B. Sichteinlagen, sonstige Girokonten, Festgelder oder täglich fällige Gelder Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 100.000 Euro pro Anleger und pro Bank. 

Die VTB Bank (Europe) SE i.L., Zweigniederlassung Frankfurt am Main ist zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Schutzumfang pro Einleger und Kreditinstitut errechnet sich aus dem haftenden Eigenkapital des jeweiligen Kreditinstituts. Detaillierte Informationen zu dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds sowie dem exakten Schutzumfang der VTB Direktbank finden Sie unter http://einlagensicherung.de/banks/vtb-bank-europe-se/.

Ausnahmen vom Einlegerschutz  

Nicht geschützt sind unter anderem Einlagen von dem Kreditinstitut nachstehenden Personen (z. B. Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder), Einlagen naher Angehöriger, Einlagen und Forderungen von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften erfüllen sowie Einlagen und Forderungen von Staaten oder regionaler und örtlichen Gebietskörperschaften (z. B. Länder und Gemeinden).

Für Wertpapierdepots ist ein Einlagensicherungsschutz nicht notwendig. Die Wertpapiere sind Eigentum des Kunden und werden von der Debotbank nur verwahrt. Als Kunde können Sie jederzeit die Herausgabe der Wertpapiere verlangen.

Auskunftserteilung

Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Sie erhalten weitere Details zur deutschen Einlagensicherung.

http://www.bankenverband.de/service/einlagensicherung

www.edb-banken.de