Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
auf Grundlage und in Umsetzung des Liquidationsbeschlusses vom 24. März 2023 (dazu finden Sie Informationen hier) wurden mittlerweile sämtliche Geschäftsbeziehungen mit den Kunden unserer Online-Bank VTB Direktbank beendet. Sämtliche Einlagen und fälligen Zinsen wurden an unsere Kunden zurückgeführt. Sämtliche Kundenkonten sind geschlossen.
Zu unserem Bedauern konnten wir in einigen wenigen Fällen vorhandene Guthaben trotz unserer intensiven Bemühungen nicht unmittelbar an die Kunden zurückführen. Diese Guthaben haben wir zugunsten der betroffenen Kunden zur Hinterlegung beim Amtsgericht Frankfurt am Main als zuständige öffentliche Hinterlegungsstelle gebracht. Sollten Sie daher meinen, dass Sie noch Zahlungsansprüche gegen die ehemalige VTB Direktbank haben, wenden Sie sich zunächst direkt an den Kundenservice, um in Erfahrung zu bringen, ob und unter welchen Aktenzeichen wir Gelder für Sie beim Amtsgericht hinterlegt haben.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen unseren Kunden für Ihr langjähriges Vertrauen, die vielen netten Worte sowie für den Zuspruch und das Verständnis für die besondere Situation der Bank in den vergangenen Monaten.
Sie finden im Folgenden einen Fragen- und Antwortkatalog (F&A), welcher die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung der von der VTB Direktbank unterhaltenen Geschäftsbeziehungen beantwortet. Sollten über die F&A Ihre Fragen nicht beantworte werden, können Sie unsere Mitarbeiter weiterhin per Email (kundenservice@vtb-direktbank.de) oder telefonisch unter 069 / 66 55 89 999 erreichen (10 – 16 Uhr Mo - Fr).
Mit herzlichen Grüßen
Frank Hellwig Miro Zadro Christopher Lauf
Sonderbeauftragter der BaFin Liquidator Managing Director Direktbank
Liquidator
F&A: Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen durch die VTB Direktbank:
1. Ich habe mein Geld erhalten und der Kontoschließung zugestimmt. Muss ich noch etwas tun?
Nein, Sie müssen nichts weiter unternehmen. Es wurde bereits alles für Sie erledigt. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Banken gespeichert und dann automatisch gelöscht.
2. Ich habe, obwohl ich nicht widersprochen habe, noch kein Geld erhalten. Wann erhalte ich meine Auszahlung?
Alle fälligen Beträge wurden zum Zeitpunkt, den wir in der Kündigung genannt haben, auf das von Ihnen angegebene externe Referenzkonto bei einer anderen Bank überwiesen. Bitte prüfen Sie dort Ihre Kontoauszüge. Sollte kein Geldeingang zu verzeichnen sein, wenden Sie sich bitte an uns zur Überprüfung.
3. Ich habe von einer Kündigung des Kontos nichts mitbekommen und auch kein Geld erhalten. Wo ist mein Guthaben?
Möglicherweise waren in Ihrem Fall die bei uns hinterlegten Kontaktdaten und Kontoverbindungen nicht mehr aktuell oder fehlerhaft. Wir haben versucht, Sie telefonisch, per E-Mail und per Post mittels den von Ihnen hinterlegten Kontaktdaten zu erreichen. Konnten wir trotz dieser Bemühungen keinen Kontakt zu Ihnen herstellen und Sie uns kein neues Referenzkonto mitgeteilt haben, wurde Ihr etwaiges Restguthaben beim Amtsgericht Frankfurt am Main hinterlegt. Mit der Hinterlegung haben wir unsere Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt.
4. Wie komme ich an mein Geld, wenn es beim Amtsgericht hinterlegt wurde?
Bitte wenden Sie sich zuerst an unseren Kundenservice, um das Aktenzeichen der Hinterlegungsstelle zu erfragen, unter welchen Ihr Guthaben hinterlegt worden ist.
Für einen Auszahlungsantrag benötigt das Amtsgericht zwingend einen handschriftlich unterschriebenen Antrag per Post mit beigefügter Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig. Zudem muss das erforderliche Aktenzeichen Ihrer Hinterlegung angegeben werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
E-Mail: hinterlegungsstelle@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
5. Was bedeutet es, dass mein Guthaben beim Amtsgericht Frankfurt am Main hinterlegt wurde?
Durch die Hinterlegung haben wir als Bank unsere Zahlungspflichten gegenüber dem Zahlungsberechtigten erfüllt. Die hinterlegten Gelder gehen für die Dauer der Hinterlegung grundsätzlich in das Eigentum des Landes Hessen über. Hinterlegtes Geld ist nicht zu verzinsen. Der Zahlungsberechtigte kann bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main eine Auszahlung der hinterlegten Gelder an sich beantragen.
6. Wie kann ich die VTB Direktbank kontaktieren?
Sie erreichen uns wie gewohnt per E-Mail (kundenservice@vtb-direktbank.de) oder telefonisch (069 / 66 55 89 999 – 10-16 Uhr Mo - Fr) über die bekannten Kontaktdaten.
7. Wie greife ich auf das Online-Banking zu?
Ein Zugriff ist nicht mehr möglich. Das Online-Banking wurde am 30.09.2023 eingestellt und abgeschaltet.
8. Muss ich meinen Freistellungsauftrag löschen?
Alle Freistellungsaufträge wurden auf das Jahresende 2023 befristet, Sie müssen also nichts mehr veranlassen. Den bisher bei der VTB Direktbank verwendeten Freistellungsbetrag können Sie ab Jahresbeginn 2024 für eine andere Bankverbindung nutzen.
9. Wie erhalte ich meine Steuerbescheinigung für das Jahr 2023?
Für alle Geschäftsbeziehungen, welche dieses Jahr beendet worden sind, haben wir die Steuerbescheinigung für das Jahr 2023 bereits per Post an Sie versandt. Sollten Sie von uns Ihre Steuerbescheinigung dennoch nicht erhalten haben, nehmen Sie bitte mit uns per Email unter kundenservice@vtb-direktbank.de zur Klärung des Sachverhalts Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass generell Steuerbescheinigungen nur erstellt wurden, sofern Kapitalerträge angefallen sind.