Freistellungsauftrag
Wie fülle ich den Freistellungsauftrag aus?
Bitte klicken Sie hier und laden das Formular für den Freistellungsauftrag herunter: Freistellungsauftrag. Füllen Sie anschließend bitte das Formular sorgfältig aus, unterschreiben es und schicken es per Post an den VTB Direktbank Kundenservice. Soweit Sie Fragen zu einzelnen Angaben im Formular haben, rufen Sie auch gerne unsere Service-Hotline an. Service-Hotline: 069 66 55 8 99 99 oder per E-Mail an kundenservice@vtb-direktbank.de .
Auf was muss ich bei der Erteilung des Freistellungsauftrags achten?
- Freistellungsauftrag für unverheiratete Kunden: Sie können den Freistellungsauftrag bequem über das OnlineBanking der VTB Direktbank erteilen. Der Einstieg erfolgt über "Service & Verwaltung" / "Freistellungsdaten".
- Freistellungsauftrag für verheiratete Kunden: Für den Freistellungsauftrag von verheirateten Kunden benötigen wir neben den Angaben des Kontoinhabers außerdem die Angaben des Ehepartners.
- Freistellungsauftrag für neu verheiratete Kunden: Durch die Heirat werden bis dahin gestellte Freistellungsaufträge ungültig. Bitte erteilen Sie einen neuen Freistellungsauftrag für Ehepartner. Bitte beachten Sie, dass der neue Freistellungsauftrag schon aufgebrauchte Freibeträge beider Ehepartner des laufenden Jahres nicht unterschreiten darf. Für den Freistellungsauftrag von Ehepartnern benötigen wir neben den Angaben des Kontoinhabers außerdem die Angaben des Ehepartners. Bitte klicken Sie hier um das Formular herunter zu laden: Freistellungsauftrag
- Freistellungsauftrag bei Scheidung: Ein bestehender Freistellungsauftrag bleibt auch bei Scheidung bis zum Jahresende gültig. Für das folgende Jahr erteilen Sie bitte einen neuen Freistellungsauftrag für unverheiratete Kunden.
Was bedeutet die neue Abgeltungssteuerregelung für mich?
Sämtliche Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer und werden zunächst pauschal mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungssteuer wird direkt von der VTB Direktbank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuerschuld ist damit für den privaten Anleger abgegolten, die Angabe in der Einkommensteuererklärung kann hierfür entfallen.
Rufen Sie uns an:
069 / 66 55 8 99 99
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