Einlagensicherungsfonds
Was ist ein Einlagensicherungsfonds?
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsunternehmen innerhalb der EU sind nach den nationalen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzen verpflichtet, die Kundeneinlagen durch die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung abzusichern. Ein Einlagensicherungsfonds dient der Absicherung der Einlagen der Kunden für den Fall, dass beispielsweise eine Bank insolvent wird. Es gibt in vielen Ländern sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Einlagensicherungseinrichtungen. Wenn ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird, ersetzen die Einlagensicherungseinrichtungen den Anlegern ihre Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe. Als Zweigniederlassung einer österreichischen Bank gehört die VTB Direktbank der Einlagensicherung der Banken & Bankiers G.m.b.H. in Österreich an.
Der österreichische Einlagensicherungsfonds gilt für die VTB Direktbank.
Schutzumfang
Dem sektoralen Aufbau der österreichischen Kreditwirtschaft entsprechend gehören die Kreditinstitute einer Sicherungseinrichtung an.
Die VTB Bank (Austria) AG, Zweigniederlassung Deutschland, ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft mbH.
Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Sichteinlagen, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapital- oder täglich fällige Gelder, die auf Euro bzw. einer Währung eines EWR-Mitgliedstaates (=EU Staaten und Island, Liechtenstein und Norwegen) lauten. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt EUR 100.000,- pro Anleger und pro Bank.
Ausnahmen vom Einlegerschutz
Nicht geschützt sind Einlagen oder Forderungen, die nicht auf Euro oder Landeswährung eines Mitgliedstaates lauten, Einlagen von dem Kreditinstitut nachstehenden Personen (z.B. Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) Einlagen naher Angehöriger, Einlagen und Forderungen von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften erfüllen sowie Einlagen und Forderungen von Staaten oder regionaler und örtlichen Gebietskörperschaften (z.B. Länder und Gemeinden)
Auskunftserteilung
Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen
Weitere Details zur österreichischen Einlagensicherung finden Sie bei der staatlichen Finanzmarktaufsicht Österreich oder auf der Informationsseite der Einlagensicherung der Banken & Bankiers G.m.b.H. unter http://www.einlagensicherung.at .
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